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"Kulturprogramm":

Kulturprogramm 2011 - Kleine Biergeschichte
Kulturprogramm 2012 - Das deutsche Reinheitsgebot
Kulturprogramm 2013 - Eine Abrechnung mit dem deutschen Reinheitsgebot
 



 

Die aktuellen Wichtelregeln und -Gebote

Im Prinzip gelten die unten genannten, "traditionellen" Wichtelgebote - insbesondere §1-5, §8, §9 und §12 (!) immer noch.
Lediglich der Ablauf der Verwichtelung wurde geändert:
Seit 2012 werden alle Biere (unverpackt) auf einem Tisch in einer langen Reihe aufgestellt und der Start mit einer Markierung versehen. Dann wird reihum gewürfelt und der Marker entsprechend der gewürfelten Augenzahl weiterbewegt. Das Bier, dass der Marker mit der gewürfelten Augenzahl erreicht, gilt als an den Würfler verwichtelt, unabhängig davon, wer das Bier mitgebracht hat. Dieses Bier ist in der Folge vom Würfler auszutrinken, zu bewerten und in die Bierliste zu registrieren. Dieser Vorgang wird fortgeführt, bis entweder kein Bier mehr vorhanden ist, oder niemand mehr würfeln möchte. Dann wird die Bierliste für dieses Jahr geschlossen und im nächsten Jahr entsprechend wieder mit der Verwichtelung begonnen.

Außerdem wurde am 23.12.2015 eine Änderung von §2 beschlossen. Der aktualisierte §2 lautet nun:

§ 2    3.5 % Alc. ≤ verwichtelbares Bier ≤ 8.0 % Alc.



 

Die traditionellen Wichtelgebote

 §1    Nur Bier.

§ 2    Nicht unter 3,5 % Vol. Alk – weniger ist Wasser.

§ 3    Keine Mischbiere, Magenverbieger oder Teenie-Gsöff.

§ 4    Die zu verwichtelnde Biermenge liegt bei 2,5 l ± 0,3 l.

$ 5    Identische Biere sind innerhalb eines Wichtelgeschenks nicht zugelassen.

§ 6    Die Wichtelgeschenke sind in Zeitungspapier zu verpacken.

§ 7    Sämtliche Biere werden in einem geeigneten Behältnis gesammelt. Die Ziehung erfolgt nacheinander blind.

§ 8    Die Biere sind auf Kühlschranktemperatur zu kühlen.

§ 9    Eine Verwichtelung von bereits früher verwichtelten Bieren ist nicht gestattet.

§ 10  Mit den bei den Wichteln überschüssigen gebotskonformen Bieren wird ein neutrales Behältnis gespeist.

§ 11  Packt der Bewichtelte ein bereits an ihn verwichteltes Bier aus, so muss er sein Wichtelgeschenk durch ein blind aus dem neutralen Behältnis gezogenes Bier ersetzen.

§ 12   Wer bescheißt, den soll der Blitz beim Scheißen treffen.